Für jeden Besitzer eines
Kraftfahrzeugs stellt sich nach einigen Jahren wieder die Frage, ob es denn
nicht endlich wieder an der Zeit wäre, dass ein Neuwagen die heimische
Garagenauffahrt ziert. An dieser Stelle wird der Altauto Ankauf
Gebrauchtwagen automatisch zum Problem. Für die letzte Fahrt zur Autoverwertung
sind Fahrzeuge mit nur zwei oder drei Vorbesitzern in der Regel noch zu gut in
Schuss. Also bietet sich an dieser Stelle der Verkauf als Gebrauchtwagen an.
Mit dem Geld lässt sich schließlich ein noch besserer Neuwagen finanzieren. Wie
sollte man beim Verkauf des Gebrauchtwagens aber vorgehen? Und lohnt sich eher
das Veräußern an einen professionellen Händler oder haben private Käufer mehr
Vorteile?
Wer sich an einen Vertrags-
oder Gebrauchtwagenhändler wendet, muss in jedem Fall damit rechnen, dass der
erzielte Preis mitunter nicht den Vorstellungen entspricht, an die man als
Besitzer gedacht hat. Im Gegenzug muss man sich aber bei dieser Variante nicht
um die Suche nach einem Käufer kümmern und kann auf eine Überprüfung sowie
Grundreinigung des Gebrauchtwagens verzichten. Beim Verkauf an einen privaten
Käufer winkt aber im Gegenzug ein etwas höherer Preis, der für das Fahrzeug
erzielt werden kann. Wer sich als Besitzer eines Gebrauchtwagens für diese
Möglichkeit entscheidet, sollte aber unter Umständen mit Betrügern oder anderen
Problemen rechnen, was zum Beispiel die Mängelhaftung betrifft. Welche Variante
also am Ende in Frage kommt, hängt hier sehr stark von den persönlichen
Erwartungen des Besitzers eines Gebrauchtwagens ab.
Ist die Entscheidung für den
Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler gefallen, muss der Besitzer
in der Regel allerdings mit einigen Nachteilen leben, die den Verkauf in
Eigeninitiative wesentlich attraktiver erscheinen lassen. Ganz oben auf dieser
Liste steht sicher der Preis, denn sobald ein Gebrauchtwagen an einen
professionellen Händler abgegeben wird, muss der Verkäufer mit einem niedrigeren
Erlös aus dem Geschäft rechnen.
Demgegenüber stehen natürlich
auch Vorteile, zu denen besonders der geringe Aufwand zählt. Wandert ein
Gebrauchtwagen zum Händler, muss sich der ehemalige Besitzer in der Regel um
nichts kümmern. Es fallen sämtliche Vorbereitungen für den Verkauf weg, zum
Beispiel das Schalten einer Anzeige oder die Erledigung kleinerer Reparaturen,
bevor Interessenten den Gebrauchtwagen zu Gesicht bekommen. Daneben müssen sich
die Verkäufer an dieser Stelle auch nicht mit dem Ausformulieren eines Vertrags
beschäftigen, da der Händler in der Regel bereits über ein entsprechendes
Muster verfügt. Natürlich entbindet dies den Besitzer eines Gebrauchtwagens nicht
von der Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen. Schließlich ist es
durchaus möglich, dass sich im Kleingedruckten eines solchen Vertrages mitunter
Formulierungen verbergen, die nach einigen Wochen für Ärger sorgen können. Nach
der Unterschrift müssen nur noch die Papiere an den Händler übergeben werden,
um den Verkauf des Gebrauchtwagens endgültig abzuschließen.