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Einschätzung durch das KI-System

Wichtig: Ein Entscheidungsunterstützungssystem (nachfolgend: System), das auf maschinellem Lernen beruht, einem Teilgebiet der Künstlichen Intelligenz (nachfolgend: KI), wurde von Ihrem Amtsgericht zur Verfügung gestellt, um eine Vorhersage über die Rückfallwahrscheinlichkeit des Angeklagten in diesem Fall zu treffen.

Die Rückfallwahrscheinlichkeit beschreibt das Risiko, dass ein Angeklagter nach Verhängung einer Strafe erneut straffällig wird.

Das KI-System trainiert und berechnet auf Basis realer (d.h. nicht fiktiver) Daten aus dem Bundeszentralregister (nachfolgend: BZR-Datensatz), ob eine Person rückfällig wird oder nicht.

Das KI-System lernt anhand verschiedener Merkmalsausprägungen Muster in den Daten und kann nach Abschluss dieser Lernphase generalisieren. Nach dem Training des Systems auf diesem BZR-Datensatz kann es so eine Prognose über die Rückfallwahrscheinlichkeit von neuen Angeklagten bzw. Verurteilten anhand ihrer Merkmale treffen.

Für das Training des Systems wurden ausschließlich Merkmale verwendet, die Ihnen in der Fallbeschreibung ebenfalls zur Verfügung stehen.

{{ if player.case }} Die durch das KI-System vorhergesagte Rückfallwahrscheinlichkeit des Angeklagten im vorliegenden Fall: Hohes Risiko {{ else }} Die durch das KI-System vorhergesagte Rückfallwahrscheinlichkeit des Angeklagten im vorliegenden Fall: Niedriges Risiko {{ endif }}

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Wie gut sind die Vorhersagen des KI-Systems? Eine nachträgliche Evaluation hat ergeben, dass bei einer Einstufung in die Risikokategorie

  • Niedriges Risiko:
20% (2 von 10 Personen),
  • Mittleres Risiko:
50% (5 von 10 Personen) und
  • Hohes Risiko:
80% (8 von 10 Personen)

in der Realität tatsächlich rückfällig geworden sind.

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Einschätzung durch den Psychologen

Wichtig: Ein von Ihrem Amtsgericht gerichtlich bestellter Psychologe wurde darum gebeten, in einem psychologischen Gutachten eine Vorhersage über die Rückfallwahrscheinlichkeit des Angeklagten in diesem Fall zu treffen.

Die Rückfallwahrscheinlichkeit beschreibt das Risiko, dass ein Angeklagter nach Verhängung einer Strafe erneut straffällig wird.

Der Psychologe hat ausschließlich Merkmale verwendet, die Ihnen in der Fallbeschreibung ebenfalls zur Verfügung stehen.

{{ if player.case }} Die durch den Psychologen vorhergesagte Rückfallwahrscheinlichkeit des Angeklagten im vorliegenden Fall: Hohes Risiko {{ else }} Die durch den Psychologen vorhergesagte Rückfallwahrscheinlichkeit des Angeklagten im vorliegenden Fall: Niedriges Risiko {{ endif }}

{{ if player.case }} {{ else }} {{ endif}}

Wie gut sind die Vorhersagen des Psychologen? Eine nachträgliche Evaluation hat ergeben, dass bei einer Einstufung in die Risikokategorie

  • Niedriges Risiko:
20% (2 von 10 Personen),
  • Mittleres Risiko:
50% (5 von 10 Personen) und
  • Hohes Risiko:
80% (8 von 10 Personen)

in der Realität tatsächlich rückfällig geworden sind.

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(Hinweis: Klicken Sie auf die Taste “Sachverhalt“, um sich den Sachverhalt der letzten Seite anzuschauen.)

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Dieser Sachverhalt ist an ein Urteil des Amtsgerichts Kassel angelehnt, worin der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Ferner hat die Analyse ähnlich gelagerter Fälle in der Bundesrepublik Deutschland ergeben, dass diese meist mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren sanktioniert wurden. Aus diesem Grund wird Ihre Entscheidungsfreiheit beim Rechtsfolgenausspruch begrenzt.

Aufgabe: Bitte treffen Sie eine Entscheidung in der Strafhöhe.

(Hinweis: Klicken Sie auf den Schieberegler und halten ihn gedrückt, und verschieben ihn in der Strafhöhe, für die Sie sich entscheiden)





Ihre ausgewählte Strafhöhe:




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