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Herzlich willkommen und vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserer wissenschaftlichen Studie zu
"Technologie und juristische Entscheidungsfindung" der Professur für Strafrecht und Professur für Wirtschaftsinformatik der Goethe-Universität Frankfurt!
Bitte beantworten Sie alle Fragen sorgfältig und wahrheitsgemäß.
Die Bearbeitung sollte etwa 25 Minuten in Anspruch nehmen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden.
Bitte bearbeiten Sie die Studie alleine.
Was habe ich davon?
Sie erhalten 15 Euro für die Teilnahme an der Studie. Am Ende der Studie wird für Sie eine einzigartige ID generiert, die einmalig gegen 15 Euro eingetauscht werden kann.
Nähere Informationen finden Sie auf der letzten Seite der Studie.
Datenschutz: Die Ergebnisse dieser Studie sollen in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht werden.
Wir werden keine Informationen veröffentlichen, die Sie identifizieren würden.
Ihre Privatsphäre wird geschützt und Ihre Forschungsunterlagen werden vertraulich behandelt.
Versetzen Sie sich in die Position eines Strafrichters bzw. einer Strafrichterin. |
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Teil 1: | ![]() |
Im ersten Teil entscheiden Sie als Einzelrichter*in am Amtsgericht Frankfurt am Main im Rahmen der Hauptverhandlung über die Strafzumessung (Strafmaß) und Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung der Strafvollstreckung). |
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Teil 2: |
Bereits in der Hauptverhandlung rügen sowohl der Strafverteidiger des Angeklagten als auch der Staatsanwalt einige Verfahrensfehler und kündigen an, Revision einzulegen. Dies führt dazu, dass Ihre Urteilsbegründung zur Strafaussetzung vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main als Sprungrevision auf Rechtsfehler hin überprüft wird.
Diese nächsthöhere Instanz besteht aus drei Richter*innen und
Es werden keine tiefgreifenden Kenntnisse im Strafprozessrecht oder der Praxis vorausgesetzt. Alle notwendigen Informationen einschließlich relevanter Gesetze werden Ihnen zur Verfügung gestellt. |
Versetzen Sie sich in die Position eines Strafrichters bzw. einer Strafrichterin. |
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Als Einzelrichter*in am Amtsgericht Frankfurt am Main entscheiden Sie im Rahmen der Hauptverhandlung über die Strafzumessung (Strafmaß) und Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung der Strafvollstreckung).
Es werden keine tiefgreifenden Kenntnisse im Strafprozessrecht oder der Praxis vorausgesetzt. Alle notwendigen Informationen einschließlich relevanter Gesetze werden Ihnen zur Verfügung gestellt. |
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